Geben

Missionare und Mitarbeiter der ÜMG leben von Spenden. Geld, das für sie gegeben wird, kommt ihrem Dienst und ihrer Versorgung zugute.

Was ist die Grundlage der ÜMG-Finanz-Richtlinien?

“Gottes Arbeit, nach Gottes Willen getan, wird es nicht an Gottes Versorgen fehlen.” Hudson Taylor

Wir glauben, dass Gott uns finanziell durch Gemeinden und einzelne Christen versorgen kann. Daher machen wir grundsätzlich keine Schulden und werben nicht öffentlich um Spenden. Dabei vertrauen wir, dass Jesus wie bisher zu seinem Wort steht:

“Trachtet zuerst nach dem Reich Gottes und nach seiner Gerechtigkeit, so wird euch das alles zufallen.” Matth. 6,33

Wie sehen diese Richtlinien in der Praxis aus?

Für jeden Mitarbeiter (Missionar/Fachkraft) wird ein Unterhaltsbetrag errechnet, der alle Kosten der jeweiligen Lebens- und Arbeitssituation enthält. Der Mitarbeiter hat die Verantwortung, für diesen Unterhaltsbetrag zu beten.

Wie setzt sich dieser Unterhaltsbetrag zusammen?

Dieser Betrag enthält persönliche und allgemeine Ausgaben.

Er setzt sich aus drei Teilen zusammen:

1. Grundlegende Lebenshaltungskosten und Aufwendungen für die Arbeit

2. Individuelle Kosten (z.B. Sprachstudium, Altersvorsorge, Ausbildung der Kinder, …)

3. Anteilige Kosten an allgemeinen Aufgaben der Mission (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Betreuung der Mitarbeiter, Verwaltung…)

Des Weiteren beteiligen sich alle ÜMGler an einem Ausgleichs- und Notlagenfond.

Der Unterhaltsbetrag ist für die einzelnen Mitarbeiter je nach Einsatzland, Aufgabe und familiärer Situation unterschiedlich.

Wie erfahre ich, welche finanziellen Mittel benötigt werden?

Gebetspartnern und Verantwortlichen aus sendenden Gemeinden geben wir auf Nachfrage Auskunft über die Höhe des Unterhaltsbetrages und die aktuelle Versorgung ihres Missionars bzw. ihrer Fachkraft.

In unserer Zeitschrift „Ostasiens Millionen“ legen wir jährlich unseren Finanzhaushalt offen.

Auch für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

“Mein Gott aber wird all eurem Mangel abhelfen nach seinem Reichtum in Herrlichkeit in Christus Jesus.” Phil. 4,19

Was gilt für neue Mitarbeiter?

Wie alle Mitarbeiter beten sie von Anfang an dafür, dass die Mittel für ihren Unterhalt in voller Höhe eingehen, damit ihr Dienst möglich wird. Gott gebraucht dazu ihre Freunde, ihre sendenden Gemeinden und auch andere Missionsfreunde, die für allgemeine Aufgaben in der ÜMG opfern.

Diese Unterstützung neuer Mitarbeiter ist eine Bestätigung für ihre Berufung. Freunde und Gemeinden werden so zu unseren Partnern am gemeinsamen Missionsauftrag.

Wie kann ich einen bestimmten Mitarbeiter unterstützen?

Am einfachsten überweisen Sie die Unterstützung direkt an die ÜMG mit dem Vermerk: “Unterhalt (Name des Missionars)" und Ihre Adresse. Der betreffende Mitarbeiter wird über Ihre Gabe informiert.

Sollte dieser Mitarbeiter von Ihrer Gemeinde unterstützt werden, können Sie der Einfachheit halber Ihre Gabe meist auch der Gemeinde zur Weiterleitung an die ÜMG geben.

Hat die ÜMG besondere Projekte?

Ja. Es gibt eine Projektliste. Auf Anfrage informieren wir Sie gern. Solche Projekte sind z.B. Literatur- und Radioarbeit, Stipendien für theologische Ausbildung, Hilfsprogramme, Bauprojekte usw. Diese Gaben werden ganz für das von Ihnen genannte Projekt eingesetzt.
Wie kann ich für die ÜMG geben?

Alle Gaben werden nach dem Wunsch des Spenders eingesetzt. Nicht näher bezeichnete Gaben gehen in den allgemeinen Missionsfonds, mit dem unzureichende Unterhaltsbeträge einzelner Mitarbeiter ausgeglichen werden.

Ihre Gaben können Sie uns durch Banküber­weisungen zukommen lassen, wir sind dankbar für Daueraufträge.

Manche unterstützen die ÜMG auch über ihre Gemeinden.

Dank der Veränderung im Steuergesetz können bis zu 20% des steuerpflichtigen Einkommen steuermindernd geltend gemacht werden statt bisher 5% (bzw. max 10%). Es muss nicht mehr unterschieden werden, ob man gemeinnützige oder mildtätige Zwecke fördert oder, ob die Gelder an Stiftungen für deren laufende Arbeit gehen.

Am Ende eines Jahres erhalten Spender eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) für das Finanzamt. Die ÜMG ist als gemeinnützig anerkannt. Überweisungsformulare senden wir Ihnen auf Wunsch zu.

Kann ich die ÜMG in meinem Testament berücksichtigen?

Ja. In der langen Geschichte unserer Missions-Gemeinschaft ist durch Vermächtnisse immer wieder entscheidend geholfen worden.

“Gott aber kann machen, dass alle Gnade unter euch reichlich sei, damit ihr in allen Dingen allezeit volle Genüge habt und noch reich seid zu jedem guten Werk.” 2. Kor. 9,8

Bankverbindung:

ÜMG

Sparkasse Oberhessen

BLZ: 518 500 79

Konto: 35 00 05 161